Weicon Silikonfett
• Haftstark
• Sehr gute Kunststoffverträglichkeit
• Besonders materialverträglich
• Geruchs- sowie geschmacksneutral
• Als Schmierstoff für Ventile, Armaturen und Dichtungen in sensiblen Bereichen
• In der Lebensmitteltechnik, in der Getränkeindustrie, im Sanitär- und Heizungsbereich, in der Pharmaindustrie und in der Dichtungstechnik
• Für das Schmieren von Kunststoffteilen, Gummiteilen und -abdichtungen, Ventilen, Armaturen und Dichtungen, Geräte und Anlagen, für langsam drehende Lager
• Als Montagehilfe für O-Ringe
• NSF H1-Registrierung
• Entspricht den KTW Leitlinien des Umweltbundesamtes für den Kontakt mit Trinkwasser
• BAM geprüft und sicherheitstechnisch beurteilt
• Temperaturbeständigkeit: -50°C bis +200°C
Hinweis: In Originalverpackung dicht geschlossen halten. Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern. Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Empfohlene Lagertemperatur: Raumtemperatur
Eigenschaften |
Inhalt: | 85 g |
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet,
folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten
Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine
Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir
unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den
Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere
Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der
europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in
dessen
unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger
Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7
Abs. 5
eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen
unmittelbarer
Nähe nicht möglich, kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen
Annahmestelle
erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt
und
zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Zentrale Annahmestellen sind etwa öffentliche Wertstoffhöfe und Schadstoffsammelstellen.