Weicon Epoxidharz-Kit
• Metallfreie, knetbare 2- komponentige Masse
• Hochfest
• Vielseitig
• Nicht magnetisch und nicht korrosiv
• Temperaturbeständig bis +200 °C
• Haftet besonders gut auf allen Metallen und darüber hinaus auch auf Keramik, Glas, Stein, Beton, Holz, Gummi sowie vielen Kunststoffen
• Im ausgehärteten Zustand mechanisch bearbeitbar, überlackierbar und gegenüber Benzin, Öl, Ester, Salzwasser und den meisten Säuren und Laugen beständig
• Für Maschinenbau, im Werkzeugbau, im Modell- und Formenbau sowie in vielen weiteren Bereichen der Industrie zum Einsatz kommen
• Geeignet zur Ausbesserung und Instandsetzung von Gussstücken, zur Aufarbeitung von Wellen, Gleitlagern, Pumpen und Gehäusen, zur Erneuerung defekter Gewinde, zur Herstellung von Schablonen und Modellen und für Reparaturen an Aluminium, Leichtmetall und Spritzguss
• Zum Abdichten von Leitungsrohren und Tanks und zur Befestigung von Schrauben und Haken
• Zur Beseitigung von Korrosionsschäden und Lochfraß oder zur Ausbesserung von Löchern und Lunkern
Harz
Gefahrenhinweise:
Achtung
H315: Verursacht Hautreizungen;H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen;H319: Verursacht schwere Augenreizung;H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
Härter
Gefahrenhinweise:
Gefahr
H315: Verursacht Hautreizungen;H318: Verursacht schwere Augenschäden
Eigenschaften |
Inhalt: | 800 g |
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet,
folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten
Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine
Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir
unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den
Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere
Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der
europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in
dessen
unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger
Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7
Abs. 5
eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen
unmittelbarer
Nähe nicht möglich, kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen
Annahmestelle
erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt
und
zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Zentrale Annahmestellen sind etwa öffentliche Wertstoffhöfe und Schadstoffsammelstellen.