WD-40 Specialist Serie
Als perfekte Ergänzung zum weltbekannten WD-40 Multifunktionsprodukt gibt es jetzt die neue Produktserie "WD-40 Specialist". Die sieben Produkte besitzen spezifische chemisch-technische Eigenschaften, um ganz gezielt spezielle Wartungs-, Reparatur- und Pflegearbeiten zu erledigen. Das Ziel von WD-40 Specialist ist es, dem Profi-Anwender zukünftig die am häufigsten verwendeten Produkte aus einer Hand und in gewohnter Qualität anbieten zu können.
Die neuen "WD-40 Specialist" Serie setzt sich aus den folgenden Produkten zusammen: Alle Produkte sind, bis auf das Weiße Lithiumsprühfett aufgrund seiner hohen Viskosität, wie das WD-40 Multifunktionsprodukt mit dem praktischen Smart Straw(TM) Sprühkopf ausgestattet. Jedes WD-40 Specialist(TM) Produkt ist zur allugemeinen Anwendung in der Lebensmitteltechnologie geeignet, bei denen es keinen direkten Lebensmittelkontakt gibt - d. h. NSF H2 oder NSF K1 bzw. NSF K2 zertifiziert.
- Schmiert, schützt und verlängert die Lebensdauer von Werkzeugen & Geräten aus Metall, Glas, Vinyl, Kunststoff und Gummi
- NSF H2 registriert
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet,
folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten
Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine
Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir
unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den
Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere
Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der
europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in
dessen
unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger
Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7
Abs. 5
eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen
unmittelbarer
Nähe nicht möglich, kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen
Annahmestelle
erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt
und
zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Zentrale Annahmestellen sind etwa öffentliche Wertstoffhöfe und Schadstoffsammelstellen.