PU CONSTRUCT EXTRA FAST
hochwertiger, einkomponentiger, gebrauchsfertiger und universeller Konstruktionskleber auf Polyurethan-Basis.
Hohe Wasserfestigkeit (D4)
Lösemittelfrei
Einfach mit einer Kartuschenpistole auszuspritzen
Hohe Anfangsklebkraft, wenn die Fügeteile kräftig zusammengepresst werden
Gut ausfüllend, gleicht Unebenheiten aus
Für Innen und Aussen geeignet
ANWENDUNGEN
Alle Verklebungen im Holzbereich
Verklebungen in der Möbelindustrie
Bauverklebungen
Verleimung von Fenstern, Türen und Sparren
Verklebung von Fußbodenleisten
Verleimung von Isoliermaterialien (auch Styropor)
Verleimung von hölzernen Konstruktionselementen
VERARBEITING
Die Fügeteile sollten leicht angefeuchtet werden um die maximale Klebkraft und einen raschen Klebstärkenaufbau zu erreichen. Bei zwei nicht porösen Fügeteilen nur eine Seite leicht anfeuchten. Den Kleber einseitig aufbringen und die zu verklebenden Teile innerhalb von 5 Minuten zusammenfügen. Um eine höhere Klebkraft zu erzielen, sollten die Fügeteile entsprechend der o.g. Presszeit ca. 15 Minuten kräftig zusammengepresst werden. Während der Durchhärtung darf die Verklebung nicht bewegt werden.
Verarbeitungstemperatur:
+5°C bis +35°C
Anbringungsmethode: Hand- oder Luftdruckpistole
Reinigung: mit PISTOLEN & SCHAUMREINIGER oder Aceton vor Aushärtung, danach nur mechanisch entfernbar
Reparaturmöglichkeit: mit PU CONSTRUCT EXTRA FAST
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem technischen Datenblatt.
Eigenschaften |
Inhalt: | 310 ml |
Farbe: | beige |
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet,
folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten
Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine
Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir
unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den
Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere
Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der
europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in
dessen
unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger
Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7
Abs. 5
eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen
unmittelbarer
Nähe nicht möglich, kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen
Annahmestelle
erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt
und
zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Zentrale Annahmestellen sind etwa öffentliche Wertstoffhöfe und Schadstoffsammelstellen.