Ponal Rapido
• 2K-Expansionskleber für die Türzargenmontage
• Standfest beim Verarbeiten – keine Montagestreifen notwendig
• Kurze Aushärtezeit, Aushärtung unabhängig von der Luftfeuchtigkeit
• Treibgasfrei
• Alterungsbeständig, verrottungsfest
• Überputz- und überstreichbar
• Für die Befestigung von Türzargen, Fensterbänken etc. Zum Auffüllen von Hohlräumen (z. B. Ausbrüche im Mauerwerk)
• B2-Qualität nach DIN 4102
• IFT-Prüfzeugnis Prüfung der Formstabilität, Türzuschlagprüfung Prüfbericht Nr. 23122046
• Schneidbar nach ca. 4 Minuten, belastbar nach 20 Minuten
• Formstabilität < 2 %
• Zugscherfestigkeit: ca. 8,5 N/cm²
• Formstabilität: < 2 %
• Rohdichte: ca. 50 kg/m³
• Verarbeitungstemperatur: +5 °C bis +30 °C, optimal: +10 °C bis +25 °C
Härter
Gefahrenhinweise:
Gefahr
H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen;H315: Verursacht Hautreizungen;H319: Verursacht schwere Augenreizung;H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen;H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen;H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen;H335: Kann die Atemwege reizen;H373: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition
Harz
Gefahrenhinweise:
Achtung
H315: Verursacht Hautreizungen;H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen;H319: Verursacht schwere Augenreizung;H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
Eigenschaften |
Inhalt: | 165 g |
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet,
folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten
Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine
Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir
unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den
Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere
Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der
europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in
dessen
unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger
Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7
Abs. 5
eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen
unmittelbarer
Nähe nicht möglich, kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen
Annahmestelle
erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt
und
zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Zentrale Annahmestellen sind etwa öffentliche Wertstoffhöfe und Schadstoffsammelstellen.