MD-Keramikpaste Air
• Hochdruck- und Hochtemperaturschmiermittel
• Basiert auf einem hochmolekularen Öl, anorganischen Bindemitteln und keramischen Additiven
• Stellt eine schnelle und einfache Montage und Demontage, z.B. von Teilen mit Gewinde sicher
• Ermöglicht das Aufbringen des korrekten Drehmoments, indem sie Einflüsse, die auf Gewindeunregelmäßigkeiten beruhen, ausschließt.
• Enthält keine metallischen Pigmente
• Frei von Graphit, Molybdänsulfid sowie schwefelhaltigen Zusätzen
• Im Maschinenbau für Zahnräder, Gleitbahnen, Führungsschienen und Gelenke, vorwiegend bei langsamen Gleitbewegungen
• Zur Schmierung und Verhinderung von Fresserscheinungen an temperaturbelasteten Maschinenelementen wie Schrauben, Gleitbuchsen, Führungen, Spindeln, Federn, Keile usw.
• Als Trennmittel von heißen Schraubverbindungen, z.B. Heißdampfschrauben, an Turbinen, Auspuffrohren, Zahnrädern, Ventilen, Ketten, Gleitbahnen und Wellen, die z.B. in der Petrochemie, in Kraftwerken, Walzwerken u.ä. vorhanden sind. Als Trennmittel im Metallguss, Druckguss, im Schmiedebereich, beim Strangpressen, wenn sehr hohe Temperaturen erreicht werden
• Temperaturbeständigkeit: -20 °C bis ca. +150 °C; Festschmierstoff ist bis über +1500°C einsetzbar
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
H229: Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet,
folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten
Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine
Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir
unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den
Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere
Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der
europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in
dessen
unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger
Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7
Abs. 5
eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen
unmittelbarer
Nähe nicht möglich, kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen
Annahmestelle
erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt
und
zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Zentrale Annahmestellen sind etwa öffentliche Wertstoffhöfe und Schadstoffsammelstellen.