Klebstoff PU014 Konstruktionskleber Multi
• Dieser Polyurethan-Montageklebstoff
• Hoch spaltfüllend
• Breites Haftungsspektrum
• Schleif- und lackierbar
• Geringes Aufschäumen
• Zum schnellen und wasserfesten Verbinden von Baustoffen
• Er klebt besonders gut auf Stein, Naturstein (wie Marmor, da PU014 natursteinverträglich ist), Ziegeln, Beton und anderen porösen Stoffen
• Auch zum Kleben von Metall, PVC, Polystyrol, PU-Schaumstoff, Steinwolle, Holz und anderen Baustoffen auf porösen Flächen geeignet
• Darüber hinaus kann PU014 für verschiedene Anwendungen im Fensterbau eingesetzt werden
• Er eignet sich besonders für das Verkleben des illbruck Fensterbankformteiles und von Fensterbänken
• Für die Innen- und Außenanwendung
• Wetterfest (DIN EN 204 D4)
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
H319: Verursacht schwere Augenreizung;H315: Verursacht Hautreizungen;H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen;H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen;H373: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition;H335: Kann die Atemwege reizen;H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen
EUH204: Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen
Diisocyanate: Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen.
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet,
folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten
Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine
Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir
unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den
Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere
Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der
europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in
dessen
unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger
Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7
Abs. 5
eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen
unmittelbarer
Nähe nicht möglich, kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen
Annahmestelle
erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt
und
zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Zentrale Annahmestellen sind etwa öffentliche Wertstoffhöfe und Schadstoffsammelstellen.