Loctite 3430 2K-Fast Epoxy-Klebstoff
• Fünf-Minuten 2K-Epoxidharzklebstoff
• Für saubere, nahezu unsichtbare Verbindungen
• Hohe Festigkeit auf einer Vielzahl von Materialien
• Wasserbeständig
• Mittlere Viskosität
• Schnelle Fixierung bei Raumtemperatur
• Gut für viele Heimwerker-Arbeiten geeignet
• Zum Kleben von Glas, Dekor-Paneelen und Schaukästen
Epoxidklebstoff
Gefahrenhinweise:
Achtung
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen;H315: Verursacht Hautreizungen;H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung;H319: Verursacht schwere Augenreizung
Epoxidhärter
Gefahrenhinweise:
Gefahr
H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden;H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken;H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen;H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung;H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen
Eigenschaften |
Inhalt: | 24 ml |
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet,
folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten
Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine
Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir
unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den
Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere
Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der
europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in
dessen
unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger
Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7
Abs. 5
eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen
unmittelbarer
Nähe nicht möglich, kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen
Annahmestelle
erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt
und
zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Zentrale Annahmestellen sind etwa öffentliche Wertstoffhöfe und Schadstoffsammelstellen.