- Weltweit erstes Injektionsmörtel-System mit Zulassungen für alle relevanten Baustoffe.
- Höchste Lastaufnahme für deutlich mehr Sicherheit.
- Umfangreiches Systemzubehör.
- ETA-Zulassung für Bewehrungsanschlüsse.
- Spreizdruckfreie Befestigung für geringe Rand- und Achsabstände.
- Die ETA Bewertung in Beton gewährleistet eine Nutzungsdauer von 100 Jahre.
- 12 Kartuschen Hochleistungsmörtel FIS V Plus 360 S und eine Auspresspistole FIS DMS im stapelbaren HWK.
Sichern Sie sich jetzt den Handwerkerkoffer mit 12 Kartuschen Hochleistungsmörtel FIS V Plus 360 S und eine Auspresspistole FIS DMS.
Der Fischer Hochleistungsmörtel FIS V Plus 360 S ist der universelle Alleskönner für höchste Anforderungen.
Der styrolfreie Vinylester-Hybridmörtel ist das weltweit erste System, das für Befestigungen in Lochstein, Vollstein, Beton und Porenbeton zugelassen ist.
Das Injektionsmörtel-System punktet zudem mit zugelassenen Systemkomponenten wie Ankerstangen, Innengewindeankern und Injektions-Ankerhülsen für Befestigungen in Beton, Porenbeton und Mauerwerk im Innen- und Außenbereich.
Der Fischer Hochleistungsmörtel FIS V Plus 360 S wird aber auch mit den zugelassenen Systemkomponenten für Bewehrungsanschlüsse, den Fischer Verblendsanierankern VBS 8 und den Fischer Wetterschalenankern FWS sowie dem Abstandsmontagesystem TherMax verwendet.
Lieferumfang:
- 12 Kartuschen Hochleistungsmörtel FIS V Plus 360 S
- Auspresspistole FIS DMS im stapelbaren HWK
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet,
folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten
Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine
Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir
unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den
Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere
Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der
europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in
dessen
unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger
Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7
Abs. 5
eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen
unmittelbarer
Nähe nicht möglich, kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen
Annahmestelle
erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt
und
zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Zentrale Annahmestellen sind etwa öffentliche Wertstoffhöfe und Schadstoffsammelstellen.