MoS2-Hochdruck-Haftfett
• Universalfett
• Minderung von Reibung und Verschleiß auch bei hohen Belastungen
• Schutz vor Korrosion und Aufrechterhaltung der Schmierung auch in Gegenwart von Wasser
• Mit rein mechanisch wirkendem Festschmierstoffzusatz Molybdändisulfid
• Festschmierstoffzusatz lagert sich im Laufe der Zeit an den Gleitflächen ab und bildet neutrale Schmierschichten, dadurch erhält das Fett ausgeprägte reibungsmindernde Eigenschaften und Notlaufeigenschaften
• Silikonfrei
• Hochdruckfett mit Zusatz von Molybdändisulfid
• Hohe Gleitfähigkeit
• Langzeitschmierwirkung durch die Haftwirkung des Fettes
• Lithiumverseift
• Zur Schmierung von Wälz- und Gleitlagerungen, auch im Mischreibungsgebiet, bei allen für Fettschmierung zulässigen Gleitgeschwindigkeiten
• Hauptsächlich zur Schmierung extrem druck- und stoßbelasteter Lagerungen mit relativ langsamen Gleitbewegungen
• Der Einsatz ist für Wälz- und Gleitlager aller Art bei erschwerten Betriebsbedingungen empfehlenswert
• Konsistenzeinteilung nach DIN 51818: NLGI-Klasse 2
• Bezeichnung nach DIN 51502: KPF2K-30
• Tropfpunkt: +180 °C IP 396
• Temperaturbeständigkeit: –30 °C bis +120 °C DIN 51825 (kurzfristig bis +140 °C)
Eigenschaften |
temperaturbeständig bis: | +130 °C |
Ausführung: | Hochtemperatur-Fett / Hochleistung-Fett |
Temperaturbeständigkeit: | -30 bis +120/130 °C |
Inhalt: | 1000 g ml/Kartusche |
Farbe: | grau |
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet,
folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten
Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine
Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir
unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den
Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere
Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der
europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in
dessen
unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger
Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7
Abs. 5
eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen
unmittelbarer
Nähe nicht möglich, kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen
Annahmestelle
erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt
und
zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Zentrale Annahmestellen sind etwa öffentliche Wertstoffhöfe und Schadstoffsammelstellen.