Klimaanlagen-Desinfektionsspray
• Verträglich mit Lacken und Kunststoffen
• Nicht brennbar
• Sofortige Langzeitwirkung
• Zur Bekämpfung von Bakterien und Pilzen in Klimaanlagen (stationär, mobil, KFZ)
• Desinfizierung von Materialien aller Art, Waschbecken, Wannen, Kacheln und Armaturen
• Für Werkstatt, Haushalt und in ärztlichen Praxen, Sitzflächen, Telefone, Porzellan, Gegenstände aus Holz, Keramik
Hinweis: Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen. Bei Kunststoffteilen an geeigneter Stelle prüfen, ob sich keine Farbveränderungen bei farbigen Kunststoffen ergeben. Bei Autoklimaanlagen den Adapter in den Entwässerungsschlauch einführen und satt einsprühen, ebenso die Verdampferoberfläche gleichmäßig einsprühen.
Hinweis: Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen. BAUA NR. N-55753
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
H229: Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
N-55753
Eigenschaften |
Inhalt: | 250 ml |
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet,
folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten
Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine
Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir
unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den
Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere
Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der
europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in
dessen
unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger
Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7
Abs. 5
eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen
unmittelbarer
Nähe nicht möglich, kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen
Annahmestelle
erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt
und
zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Zentrale Annahmestellen sind etwa öffentliche Wertstoffhöfe und Schadstoffsammelstellen.