Bindenorm Epoxy-Kleber Duo-Col Epoxy
• 2-Komponenten-Klebstoff
• Bei Raumtemperatur aushärtend
• Universell einsetzbar
• Lösungsmittelfrei und ohne Formaldehydzusatz
• Klebefuge ist beständig gegen Benzin, verdünnte Säuren, Öl, Wasser und Alkohole
• Verklebung ist restelastisch, bruchsicher, stoßunempfindlich und beständig gegen Temperaturschwankungen und dynamische Belastungen
• Nicht geeignet für Nylon, Teflon, Polypropylen, Polyethylen, Silikon und weichmacherfreisetzende Kunststoffe
• Für die „chemische Verschweißung“ von Metallen, auch Bunt- und Edelmetallen, Hartkunststoffen, Porzellan, Glas, Beton, Tonwaren, Holz und Hartmaterialien etc.
• Auch verwendbar im Außenbereich mit hohen klimatischen Einflüssen
• Temperaturbeständig bis +70 °C
Bindekräfte bei 23 °C nach 16 Stunden Härtung bei 40 °C:
• Eisen: 25 N/mm² bzw. 254,8 kg/cm²
• Kupfer: 24 N/mm² bzw. 244,6 kg/cm²
• Messing: 24 N/mm² bzw. 244,6 kg/cm²
• Stahl: 23 N/mm² bzw. 234,4 kg/cm²
• Stahl verzinkt: 18 N/mm² bzw. 183,5 kg/cm²
• Aluminium: 26 N/mm² bzw. 265 kg/cm²
Kleber
Gefahrenhinweise:
Achtung
H315: Verursacht Hautreizungen;H319: Verursacht schwere Augenreizung;H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen;H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
Härter
Gefahrenhinweise:
Gefahr
H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden;H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen;H318: Verursacht schwere Augenschäden
Eigenschaften |
Inhalt: | 39 g |
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet,
folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten
Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine
Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir
unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den
Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere
Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der
europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in
dessen
unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger
Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7
Abs. 5
eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen
unmittelbarer
Nähe nicht möglich, kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen
Annahmestelle
erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt
und
zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Zentrale Annahmestellen sind etwa öffentliche Wertstoffhöfe und Schadstoffsammelstellen.