Beutlhauser 1 Komp. PUR Pistolenschaum B2 500 ml
Beutlhauser Pistolenschaum NBS ist ein speziell für den Einsatz auf der Montagepistole entwickelter 1-K-Polyurethanschaum.
Das System ist feuchtigkeitsaushärtend.
Der ausgehärtete Schaum ist beständig gegen bauübliche Chemikalienbelastung, ungiftig, unverrottbar und resistent gegen Ungeziefer.
Verarbeitung:
Dose vor dem Ankuppeln an die Montagepistole kräftig schütteln.
Danach Dose mit dem schwarzen Dosenadapter bis zum Anschlag auf die Pistole schrauben.
Dose dabei nicht verkanten oder überdrehen.
Sofort den Abzughebel der Pistole betätigen, um den Pistolenkörper mit Schaum zu füllen.
Mit Hilfe der Dosierschraube gewünschte Strangstärke einstellen, der Schaumaustritt erfolgt durch Betätigung des Abzugshebels.
Bei kurzfristigen Arbeitsunterbrechungen Dose grundsätzlich angekuppelt lassen.
Frische Schaumreste an der Düse mit PU-Reiniger entfernen.
Bei täglichem Gebrauch die Montagepistole immer mit einer angekuppelten Schaumdose aufbewahren.
Dosierschraube zur Sicherung des Abzugshebels ganz hineindrehen.
Bei längeren Arbeitsunterbrechungen gut mit PU-Reiniger spülen.
Restlos entleerte Dose immer sofort durch eine neue ersetzen.
Nach dem Abschrauben der Dose Abzugshebel betätigen, um eine Druckentlastung des Pistolenkörpers zu erreichen.
Arbeitsvorbereitung: Untergründe müssen sauber, fest, staub- und fettfrei sein.
BEUTLHAUSER Pistolenschaum NBS haftet auf fast allen Baumaterialien, wie zum Beispiel Beton, Mauerwerk, Putz, Holz, Zementwerkstoffen,
Marmor, Stein, Hart-PVC und Metall, jedoch nicht auf Polyethylen, Silikon, Fett u. ä. Trockene und saugfähige Untergründe vor der Verschäumung gut mit Wasser befeuchten.
Bei mehreren Strängen zwischenfeuchten.
Wichtig:
- Eventuell am Kupplungsstück angeklebte Dosenicht mit Gewalt lösen (Explosionsgefahr)
- Pistole nicht mit Wasser reinigen· Pistole nicht demontieren
- Schaumreste nicht mit scharfen Gegenständenvom Pistolenkörper abkratzen
- Weitere Hinweise bitte der Bedienungsanleitung für Montagepistolen entnehmen
Eigenschaften |
Inhalt: | 500 ml |
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet,
folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten
Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine
Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir
unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den
Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere
Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der
europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in
dessen
unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger
Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7
Abs. 5
eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen
unmittelbarer
Nähe nicht möglich, kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen
Annahmestelle
erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt
und
zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Zentrale Annahmestellen sind etwa öffentliche Wertstoffhöfe und Schadstoffsammelstellen.