Universelles Reinigungstuch, transportable Spenderbox, perforiert zur Einzeltuchentnahme, reinigt ohne Wasser und Seife, für Hände und Oberflächen, löst starke Verschmutzungen schnell und schonend, reißfest und fusselfrei, zeitsparend und effektiv, angenehmer, frischer Duft, wirkt antibakteriell gemäß EN 1276:2009 und EN 12054:1995, der Zusatzstoff Lanolin pflegt die Haut und schützen vor Austrocknung und Rissbildung, BauA-Registrier-Nr. N-47809
Verarbeitungsvorteile:
Flächen-, Werkzeug- und Handreinigung mit einem universellen Tuch, porentiefe Reinigung ohne Wasser und Seife
Anwendungsbereiche:
Einsetzbar in Industrie und Handwerk, bei Mechanikern, Landwirten, Kundendienstmonteuren, LKW- und Busfahrern Entfernt Verunreinigungen durch Fett, Teer, Öl, Bitumen, Klebstoff, Dichtstoff, Harz, Wachs, Tinte usw. Mobil einsetzbar von Mechanikern, Kundendienstmonteuren, Landwirten, LKW- und Busfahrern usw., bei Montage- und Außenarbeiten, in Werkstätten sowie bei Wartung, Transport und Servic
Basis mit Wirkstoffen getränktes, nicht gewebtes Wischtuch
Geruch citrus
Haltbarkeit bei Raumtemperatur in gut verschlossenen Gebinden, kein direktes Sonnenlicht
Lagerung 3 6 Monate bei max. +35° C
pH-Wert 6 bis 8
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet,
folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten
Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine
Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir
unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den
Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere
Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der
europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in
dessen
unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger
Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7
Abs. 5
eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen
unmittelbarer
Nähe nicht möglich, kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen
Annahmestelle
erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt
und
zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Zentrale Annahmestellen sind etwa öffentliche Wertstoffhöfe und Schadstoffsammelstellen.