lässt sich mittels Pinsel, Rolle oder Spachtel leicht auftragen, universell einsetzbar.
Toluol- und aromatenfrei
Anwendungsbereiche:
Zum Verkleben von Holzwerkstoffen, Gummi, Leder, Kork, Filz, Hart-PVC, Weichschaumstoffen, Metall, Polyester- und Polyetherschaumstoffen, Latexschäumen, Textilien, Pappe u.v.m. Nicht geeignet für Polypropylen, Polyethylen, Schaumstoffplatten und Weich-PVC
Technische Daten:
Auftragsmenge ca. 250 bis 350 g/m² (beidseitiger Auftrag)
Aushärtung ca. 24 Stunden
Basis Kunstkautschuk auf Basis PCR (Polychloroprene), synthetische Harze in organischen Lösungsmittel
Dichte 0,87 g/cm³ (nach DIN 51757)
Haltbarkeit ungeöffnet 12 Monate, bei +12° C bis +25° C
Hautbildezeit ca. 5 bis 30 Minuten (abhängig von der Auftragsmenge und den Temperaturverhältnissen)
Lagerung bei Raumtemperatur, vor Frost und Hitze schützen
Temperatur beständig von -40° C bis +110° C
Verarbeitbar ab +15° C (Material-, Raum- und Klebstofftemperatur)
Viskosität ca. 2700 mPas
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet,
folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten
Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine
Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir
unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den
Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere
Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der
europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in
dessen
unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger
Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7
Abs. 5
eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen
unmittelbarer
Nähe nicht möglich, kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen
Annahmestelle
erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt
und
zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Zentrale Annahmestellen sind etwa öffentliche Wertstoffhöfe und Schadstoffsammelstellen.