Flexibler 1-Komponenten Kleb-/Dichtstoff
Hybridklebstoff
Sehr hohe Anfangshaftung, korrigierbar, sehr gut glättbar, geruchlos, ungiftig, EMICODE EC 1 Plus – sehr emissionsarm, überlackierbar, anstrichverträglich, witterungs-, alterungs- und UV-beständig, feuchtigkeitshärtend, lösemittel- und siliconfrei, isocyanat- und halogenfrei, lebensmittelgeeignet, nahezu kein Schrumpfen
Verarbeitungsvorteile:
Keine Fixierung der Fügeteile notwendig, Verklebung ca. 20 Minuten korrigierbar, „Nass in Nass" überlackierbar, unter Wasser verarbeitbar. Verklebte Bleche können wegen der guten Temperaturbelastbarkeit punktgeschweißt und pulverbeschichtet werden
Anwendungsbereiche:
Abdichtungen und spannungsfreie Kombinationsverklebungen im Fahrzeug-, Karosserie- und Containerbau. Anwendungen im lebensmittelnahen Bereich. Vibrationsfestes Anbringen von Schildern und Beschriftungen, Verklebung von Dämmstoffen, Natursteinverklebungen, Spiegelverklebungen, auch sehr gut geeignet zur Montage von Photovoltaikanlagen
Aushärtung ca. 3,0 mm in 24 Stunden; ca. 4,5 mm in 48 Stunden (+23° C / 50% relative Luftfeuchte)
Basis 1-Komponenten Hybrid PolyOxyPropylen
Bruchdehnung ca. 450% (nach DIN 53504 S2)
Dichte ca. 1,50 g/cm³
Haltbarkeit ungeöffnet 12 Monate
Hautbildezeit ca. 5 bis 10 Minuten bei Normalklima (+23° C / 50% relative Luftfeuchte)
Lagerung kühl und trocken, vor Hitze schützen
Modul bei 100% ca. 0,8 N/mm² (nach DIN 53504 S2)
Shore-A-Härte ca. 51 ±3
Temperatur beständig von -40° C bis +90° C, kurzfristig (10 Min.) bis +200° C im ausgehärteten Zustand
Verarbeitbar ab +5° C bis max. +40° C
Zugfestigkeit ca. 2,0 N/mm² (nach DIN 53504 S2
Eigenschaften |
Farbe: | schwarz |
Inhalt: | 310 ml |
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet,
folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten
Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine
Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir
unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den
Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere
Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der
europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in
dessen
unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger
Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7
Abs. 5
eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen
unmittelbarer
Nähe nicht möglich, kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen
Annahmestelle
erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt
und
zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Zentrale Annahmestellen sind etwa öffentliche Wertstoffhöfe und Schadstoffsammelstellen.