Cool Winterschaum (MDI-haltig)
1-Komponenten-Polyurethanschaum
Einkomponentig,
einfache Handhabung
DIN 4102 B2-Qualität
Ausbeute ca. 42 Liter
verarbeitbar bis -10° C Umgebungstemperatur
feuchtigkeitshärtend
feinporige Zellstruktur, strukturfest, formstabil
Optimale Dosierbarkeit
schnelle Aushärtung, schneidfähig nach ca. 30 Minuten
überputz- und überstreichbar
alterungs- und pilzbeständig
universell einsetzbar
Anwendungsbereiche:
Einschäumen von Fenstern, Befestigen von Türzargen, Ausschäumen von Anschlussfugen, Isolieren und Füllen von Hohlräumen, Einschäumen von Rohren und Elektroinstallationen, Abdichten im Dach- und Wandbereich
Basis Polyurethan-Prepolymer, feuchtigkeitshärtend
Belastbar nach max. 24 Stunden (je nach Umgebungsfeuchte und -temperatur)
Ergiebigkeit ca. 42 Liter bei +20° C, ca. 35 Liter bei 0° C, ca. 25 Liter bei -10° C (freigeschäumt)
Haltbarkeit 12 Monate bei +20° C
Klebefreiheit nach 8 bis 12 Minuten
Lagerung von +5° C bis +25° C, trocken
Rohdichte ca. 15 bis 25 kg/m³
Schneidbar nach 30 Minuten
Temperatur beständig von -40° C bis +90° C, kurzfristig +130° C (ausgehärtet)
Verarbeitbar ab +5° C bis +25° C Dosentemperatur; ab -10° C bis +30° C Umgebungstemperatur; optimal zwischen +15° C und +25° C, 60% rel. Luftfeuchtigkeit, Untergründe gut angefeuchtet
Eigenschaften |
Inhalt: | 750 ml |
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet,
folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten
Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine
Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir
unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den
Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere
Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der
europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in
dessen
unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger
Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7
Abs. 5
eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen
unmittelbarer
Nähe nicht möglich, kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen
Annahmestelle
erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt
und
zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Zentrale Annahmestellen sind etwa öffentliche Wertstoffhöfe und Schadstoffsammelstellen.