Beko Allclean Reiniger, 250 ml
- Universeller Oberflächenreiniger
- schneller Fettlöser
- sichere Reinigung
- lüftet sehr schnell ab
- hinterlässt keinen Ölfilm
- starker Lösungseffekt
- greift Materialien nicht an
- entfernt schnell und sicher Teer, Öl, Kitt, Fette, Silicon, Klebstoff, Korrosionsschutzmittel usw. - Zeitersparnis
- anwendbar auf Kunststoffen, Metallen, Glas, lackierten Flächen usw., auch für Acryl
- zur Vorreinigung von Flächen, die mit beko Produkten, z. B. Allcon 10, Tackcon, Allbond Fluid usw., verklebt werden
- entfernt überschüssigen, nicht ausgehärteten PU-Klebstoff, z. B. Allcon 10, Tackcon, Fibcon, von Oberflächen ohne zu schmieren
- für die Entfernung der Klebstoffreste von Schutzfolien und Etiketten, auch auf Acrylbadewannen
- entfernt problemlos Dichtmittelreste im KFZ und Heizung/Sanitär-Bereich
- kann zum Säubern von Kabelenden verwendet werden (z. B. bei Schrumpfmuffenmontage)
Nicht für Leder, frisch lackierte Flächen und farbechte Textilien geeignet!
Gefahrenhinweis:
- Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar
- kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein
- verursacht Hautreizungen
- kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen
- giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
Eigenschaften |
Inhalt: | 250 ml |
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet,
folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten
Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine
Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir
unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den
Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere
Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der
europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in
dessen
unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger
Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7
Abs. 5
eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen
unmittelbarer
Nähe nicht möglich, kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen
Annahmestelle
erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt
und
zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Zentrale Annahmestellen sind etwa öffentliche Wertstoffhöfe und Schadstoffsammelstellen.