Alleskönner INNEN Champion - Leichtspachtelmasse
Premium-Leichtspachtelmasse zum Ausbessern von Rissen und Löchern (2 mm bis 10 cm Tiefe) an Decken, Wänden, Hartschaumplatten /-leisten, maßhaltigen Holzbauteilen wie Türen und Fenster, lackierten Holzflächen, Gipskartonplatten, Faserzementplatten im Innenbereich. Nicht geeignet für den Unterwasserbereich oder für Bereiche mit länger andauerndem Wasserkontakt. Nicht für Beschädigungen im Fußbodenbereich verwenden –das Material ist nicht trittfest.
• Eigenschaften:
• Leicht zu verarbeiten
• Universelle Anwendung im Innenbereich
• Füllt Risse und Löcher von 2 mm bis 10 cm Tiefe
• Enthält Micro-Glass-Bubbles –somit kein Schrumpfen
• Gute Modelliereigenschaften
• Glatte Oberfläche ohne Schleifen
• Bohr- und schraubfest
• Überstreichbar mit allen handelsüblichen Farben und Lacken
• Extra weißer Farbton
• Für innen
• Verarbeitungstemperatur Ab +10°C, ideal sind +15-21°C
• Trockenzeit Oberflächentrocken nach ca. 30 Min., Durchtrocknung nach ca. 2 Std./cm Schichtstärke, je nach Temperatur und Luftfeuchtigkeit. Niedrige Temperaturen und/oder hohe Luftfeuchtigkeit können zu einer Trocknungsverzögerung führen. Bohren und Schrauben ist erst nach vollständiger Durchhärtung möglich, d.h. bei hohen Schichtstärken nach ca. 1-2 Tagen
Eigenschaften |
Inhalt: | 200 ml |
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet,
folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten
Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine
Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir
unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den
Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere
Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der
europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in
dessen
unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger
Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7
Abs. 5
eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen
unmittelbarer
Nähe nicht möglich, kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen
Annahmestelle
erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt
und
zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Zentrale Annahmestellen sind etwa öffentliche Wertstoffhöfe und Schadstoffsammelstellen.