HAMMERITE Metall-Schutzlackspray
Hochwertiger Schutzlack für blanke wie auch rostige Eisenmetalle, Zink, Aluminium und Altbeschichtungen im Außenbereich. Rostschutz, Grundierung und Lackierung in einem. Hammerite ULTIMA bietet mit seiner speziellen Colour Lock Technology eine langanhaltende Farbton- und Glanzstabilität. Geeignet für Gartenzäune, Treppen- und Balkongeländer, Garagentore, Fenstergitter, Außenlampen, Fahrräder, Zierpflanzen-Rankgitter, etc.
Hammerite-Lacke sind generell nicht geeignet zum Lackieren von Kraftfahrzeugen, temperierten Oberflächen (wie z.B. Grill-Geräte, Ofenrohre, KFZ-Bauteilen etc.), stark mechanisch beanspruchten Flächen (wie z.B. Böden, Hebebühnen, Treppenstufen, etc.), pulverbeschichteten Objekten oder Bauteilen mit permanent
andauerndem Unterwasserkontakt (wie z.B. Leitern von Swimmingpools, im Bootsbereich, Körben für Spülmaschinen, Aquarien etc.).
• Zusammensetzung nach VdL-RL01: Acrylatcoploymer-Emulsion, Titandioxid, Pigmente, Silikate, Wasser, Esteralkohol, Glykolether, Additive, Isothiazolinone und IPBC.
• Eigenschaften: Rostschutz und Lackierung in einem
• Direkt auf Rost. Langzeit-Rostschutz. Gute Haftung
• Hohe Abriebfestigkeit
• Gute Kratzbeständigkeit
• Hohe Schlagfestigkeit.
• Besonders farb- und glanzstabil
• Gute Wetter- und UV-Beständigkeit
• Hitzebeständig bis 80°
• Dichte/20°C: 1,04 –1,19 g/cm³
• Löslichkeit in Wasser: Mischbar
• Verarbeitungstemperatur: Ideal sind +10°C bis +21°C (Luft-, Bauteil- und Lacktemperatur)
• Trockenzeit : Nach ca. 1-2 Std. staubtrocken, nach ca. 4 Std. überstreichbar je nach Temperatur und Luftfeuchtigkeit
• Die Endhärte und der Glanzgrad des Lackes werden nach maximal 2 Wochen erreicht
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet,
folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten
Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine
Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir
unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den
Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere
Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der
europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in
dessen
unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger
Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7
Abs. 5
eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen
unmittelbarer
Nähe nicht möglich, kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen
Annahmestelle
erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt
und
zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Zentrale Annahmestellen sind etwa öffentliche Wertstoffhöfe und Schadstoffsammelstellen.