Gärtner's Eisendünger
EG-DÜNGEMITTEL
Eisensalz, 12 % als Eisensulfat
• Für die Anwendung im Gartenbau
• Kann bei vermoosten Rasenflächen hilfreich sein
• Bei Rasenflächen, die unsauber geworden sind, können nach der Ausbringung zunächst
braune oder schwarze Flecken auftreten, die leicht ausgeharkt oder vertikutiert werden können
• Entstehende Lücken werden durch die übrigen Rasengräser wieder geschlossen, bei großen
Lücken ist eine Rasennachsaat empfehlenswert
• Versorgt die Gartenpflanzen mit dem Spurennährstoff Eisen
• Zur Behandlung bzw. Vorbeugung von Eisenmangelerscheinungen, so genannter Chlorose
Tipp:
• Den Dünger nicht auf Stein- und Terrassenplatten, Holzböden und Kleidungsstücke bringen,
da ansonsten Rostflecken entstehen
• Nur bei Windstille ausbringen
• Nach der Anwendung den Rasen- oder die Gartenfläche ausreichend wässern und einige
Tage nicht betreten
• Düngerreste an Schuhen entfernen und Haustiere fernhalten
Anwendung: März bis September
Aufwandmenge: 30 g/m²
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
H315: Verursacht Hautreizungen;H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken;H319: Verursacht schwere Augenreizung
Eigenschaften |
Inhalt: | 5 kg |
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet,
folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten
Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine
Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir
unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den
Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere
Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der
europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in
dessen
unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger
Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7
Abs. 5
eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen
unmittelbarer
Nähe nicht möglich, kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen
Annahmestelle
erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt
und
zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Zentrale Annahmestellen sind etwa öffentliche Wertstoffhöfe und Schadstoffsammelstellen.