Gärtner's Kompostbeschleuniger
Organisch-mineralischer NPK-Dünger 4+3+3.
Unter Verwendung von kohlensaurem Kalk, Kaliumdünger aus der Vinasseverarbeitung, tierischen Neben-
produkten (Kat. 2 und Kat. 3 gemäß VO [EG] Nr. 1069/2009), pflanzlichen Stoffen aus der Lebens-, Genuss-
und Futtermittelherstellung, Ammoniumsulfat, Kaliumchlorid.
4 % N Gesamtstickstoff, 3 % P2O5 Gesamtphosphat, 3 % K2O Gesamtkaliumoxid
• Organisch-mineralischer Verrottehilfsstoff
• Beschleunigt die Umsetzung auch von schwer abbaubaren organischen Abfällen in wertvollen Humus
• Aktiviert die Mikroorganismen und fördert damit den Rotteprozess
• Zur Kompostierung geeignete organische Hausabfälle: Blumen, Obstreste (Schalen von Zitrusfrüchten neigen zur Schimmelbildung, daher nicht in größeren Mengen verwenden), Gemüse, Kartoffeln, Kaffee- und Teesatz, Eierschalen, Zeitungspapier (nur in kleinen Mengen), Kleintiermist
• Zur Kompostierung geeignete organische Gartenabfälle: Pflanzenreste (keine kranken Pflanzenteile oder samentragende Unkräuter), Laub, Rasen-, Hecken- oder Baumschnitt, außerdem Einstreu, Stroh oder Sägespäne
• Grobe Abfälle in bis zu 5 cm große Stücke zerkleinern, um den Mikroorganismen eine größere Angriffsfläche zu bieten
• TIPP: Materialien, die kompostiert werden sollen, nicht einseitig sondern immer gemischt einfüllen; Strukturarme, leicht umsetzbare Stoffe, z. B. Gemüsereste mit strukturreichen, schwer abbaubaren Stoffen,
z. B. Baumschnitt zusammen kompostieren
Anwendung: März bis November
Aufwandmenge: auf jede Lage von 20–30 cm Mächtigkeit, 100–250 g/m² ausstreuen
Eigenschaften |
Inhalt: | 2,5 kg |
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet,
folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten
Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine
Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir
unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den
Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere
Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der
europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in
dessen
unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger
Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7
Abs. 5
eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen
unmittelbarer
Nähe nicht möglich, kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen
Annahmestelle
erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt
und
zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Zentrale Annahmestellen sind etwa öffentliche Wertstoffhöfe und Schadstoffsammelstellen.