1K-Pistolenschaum flexibel
• Pistolen Weichschaum
• Kann aufgrund seiner Elastizität auch größere Bauteilbewegungen, z.B. durch Temperaturschwankungen, dauerhaft aufnehmen
• Hohe Klebkraft verhindert Flankenabrisse
• Hohe Schall- und Wärmedämmung zwischen Bauteilen
• Der ausgehärtete Schaum ist überwiegend geschlossenzellig, verrottungsfest, feuchtigkeitsbeständig
• Haftet auf allen üblichen Baumaterialien, ausgenommen Polyethylen, Silikon, Öle und Fette, Formtrennmittel oder ähnliche Substanzen
• Für den Fenstereinbau
• Zum sauberen und kontrollier-ten Hinterfüllen und zum isolierenden Abdichten von Anschlussfugen bei Fenstern und Rollladenkästen
• Zum Füllen und Isolieren von Fugen und Hohlräumen bei Dachausbauten und Dachisolationen
• Zum Ausschäumen von kleineren Mauerausspa-rungen, Leitungsdurchführungen und anderen Hohlräumen jeglicher Art
• Baustoffklasse B2 nach DIN 4102 Teil 1
• Dimensionsstabilität: ± 3 %
• Wärmeleitfähigkeit: λ10 = 0.035 W/(m•)
• Verarbeitungstemperatur: –10 °C bis +35 °C
• Temperaturbeständigkeit: –40 °C bis +80 °C
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
H222: Extrem entzündbares Aerosol;H229: Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten;H315: Verursacht Hautreizungen;H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen;H319: Verursacht schwere Augenreizung;H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen;H335: Kann die Atemwege reizen;H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen;H373: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition
EUH204: Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Diisocyanate: Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen.
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet,
folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten
Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine
Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir
unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den
Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere
Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der
europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in
dessen
unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger
Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7
Abs. 5
eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen
unmittelbarer
Nähe nicht möglich, kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen
Annahmestelle
erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt
und
zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Zentrale Annahmestellen sind etwa öffentliche Wertstoffhöfe und Schadstoffsammelstellen.