Kältespray
• Lokale Abkühlung bis –45 °C
• Silikonfrei
• Universell einsetzbar für Reparaturzwecke und Fehlersuche in allen Branchen
• Konstruktionsteile aus Metall wie Kugellager, Buchsen, Kettenglieder, Wellen usw. lassen sich in engen Passungen einfügen
• Fehler in elektrischen Schaltungen durch thermische Überlastung lassen sich durch lokale Abkühlung finden
• Ebenso lässt sich Kältespray für viele Wartungsarbeiten im Produktions- und Reparaturbereich sowie im Kfz-Handwerk verwenden
• Für Maschinen und Apparate, für Förderanlagen und für die Abkühlung von Motorteilen beim Kfz
• Präparieren von Gewebeproben für die Mikroskopie im medizinischen Bereich
• Zur raschen Vermeidung von Wärmeschäden beim Löten von E-Bauteilen
• Zur Schrumpfung von Innenteilen zur Demontage festsitzender Hahnküken, Bolzen, Stöpsel, Lagerbuchsen
• Zur kurzzeitigen Temperatureinstellung in der Werkstoffprüfung
• Zur Verfestigung von Gewebeschnitten bei medizinischen Untersuchungen
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
H229: Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten;H222: Extrem entzündbares Aerosol
Eigenschaften |
Ausführung: | 400-ml-Spraydose |
UPS-Kennzeichen: | E |
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet,
folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten
Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine
Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir
unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den
Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere
Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der
europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in
dessen
unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger
Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7
Abs. 5
eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen
unmittelbarer
Nähe nicht möglich, kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen
Annahmestelle
erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt
und
zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Zentrale Annahmestellen sind etwa öffentliche Wertstoffhöfe und Schadstoffsammelstellen.