Rasen-Langzeitdünger COMPO
NK-Dünger 15+10 mit Spurennährstoff
Die perfekte Pflege für einen sattgrünen, gesunden Rasen für bis zu 3 Monate
Mit seiner ideal auf die Bedürfnisse des Rasens zugeschnittenen Nährstoffkombination versorgt der innovative COMPO Rasen-Langzeitdünger Ihren Rasen langfristig und nachhaltig mit allen wichtigen Nährstoffen. Jedes einzelne Düngerkorn enthält dabei die Hauptnährstoffe Stickstoff, Phosphat und Kalium, welche für einen gesunden, dichten Rasen sorgen und die Widerstandsfähigkeit der Gräser stärken. Dank des homogenen, feinen Granulats ist Ihnen ein gleichmäßiges Rasenwachstum ohne Stoßwachstum für bis zu drei Monate garantiert.
• Hoch-effizient und maximal ergiebig - mit bis zu 3 Monaten Langzeitwirkung
• Für einen dichten, tiefgrünen robusten Rasen statt Moos und Unkraut
• Schneller und sichtbarer Grüneffekt
• Schont den Boden und die Umwelt
• Alle Nährstoffe in einem Düngekorn
• Unbedenklich nach der Anwendung
Anwendungszeitraum: März bis November
Aufwandmenge:
• Startdüngung bei erfolgter Düngung im letzten Spätherbst: 25 g/m²
• Startdüngung ohne erfolgte Herbstdüngung: 30 g/m²
• Sommerdüngung: 30 g/m² (1- 2 mal ab Mai bis August)
• Spätherbstdüngung: 25 g/m² (November bis Dezember, wenn die Bodentemperaturen dauerhaft unter 10° C sind.
Anwendungsempfehlung:
Sie können den COMPO Rasen-Langzeitdünger entweder mit der Hand oder mit dem Streuwagen ausbringen. Beachten Sie dabei, den Dünger nicht überlappen auszustreuen, da dadurch die Dosierung überschritten und somit der Rasen geschädigt werden kann. Wir empfehlen, den Rasen ein bis zwei Tage nach dem Mähen, idealerweise im trockenen Zustand, zu düngen. Wird auf feuchtem Rasen gedüngt, sollte der Rasen anschließend bewässert werden, damit die Düngerkörner von den Gräsern gespült werden.
Eigenschaften |
Inhalt: | 8 kg |
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet,
folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten
Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine
Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir
unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den
Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere
Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der
europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in
dessen
unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger
Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7
Abs. 5
eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen
unmittelbarer
Nähe nicht möglich, kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen
Annahmestelle
erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt
und
zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Zentrale Annahmestellen sind etwa öffentliche Wertstoffhöfe und Schadstoffsammelstellen.