2K-Türzargen-Schnellschaum
• 2-komponentiger PU-Schaum in einer Doppelkartusche ohne Treibgaszusatz
• Härtet schnell aus
• Eine Doppelkartusche, ausreichend für 1 oder 2 Türzargen (bauaufsichtliches Prüfzeugnis liegt vor)
• Verrottungsfest, feuchtigkeitsbeständig
• Nicht beständig gegen UV-Strahlung
• Haftet auf allen üblichen Baumaterialien, außer auf Polyethylen, Silikon, Ölen und Fetten, Formtrennmitteln usw.
• Baustoffklasse B2 (DIN 4102, Teil 1)
• Temperaturbeständigkeit: –40 °C bis +90 °C
• Schneidbar: nach 5 Minuten
• Schaumausbeute: ca. 5,2 Liter, für 1 bis 2 Türzargen
• Entspreizbar: nach ca. 20 Minuten, extrem schnellhärtend
Aktivator
Gefahrenhinweise:
Achtung
H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken
Schaum
Gefahrenhinweise:
Gefahr
H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen;H315: Verursacht Hautreizungen;H319: Verursacht schwere Augenreizung;H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen;H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen;H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen;H335: Kann die Atemwege reizen;H373: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition
EUH204: Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Eigenschaften |
Inhalt: | 210 ml |
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet,
folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten
Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine
Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir
unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den
Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere
Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der
europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in
dessen
unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger
Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7
Abs. 5
eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen
unmittelbarer
Nähe nicht möglich, kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen
Annahmestelle
erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt
und
zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Zentrale Annahmestellen sind etwa öffentliche Wertstoffhöfe und Schadstoffsammelstellen.